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Im Energiesektor müssen Betreiber von kritischer Infrastruktur aus Sicherheitsgründen ab sofort den Einbau von bestimmten IT-Komponenten dem Bundesinnenministerium anzeigen. Das Ministerium kann den Einsatz dann verbieten und Komponenten von nicht vertrauenswürdigen Herstellern ausschließen. Dies teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit. Welche Hersteller die Bundesbehörden dabei im Blick haben, wurde nicht mitgeteilt.
Anlass war die Festlegung eines Katalogs sogenannter kritischer Funktionen, für die die neuen Regeln gelten. Zu diesen Funktionen zählten zentrale Aspekte der Steuerung von Energienetzen und Energieanlagen, erklärte ein Behördensprecher. Als Beispiele nannte er Systeme zur Anlagensteuerung oder für die Umsetzung von Maßnahmen im Engpassmanagement.
Vor einem erstmaligen Einsatz von kritischen Komponenten werde fortan geprüft, ob dieser zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen oder die Verfügbarkeit der kritischen Infrastrukturen bei den Betreibern gefährden könne. “Auch bei bereits verbauten und im Einsatz befindlichen kritischen Komponenten wird durch die Festlegung die Untersagung des weiteren Einsatzes möglich, insbesondere wenn der Hersteller der kritischen Komponente nicht vertrauenswürdig ist.”
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